1.1  Unternehmen und Betriebe

b) Begriffsbestimmungen

Das Wirtschaftsgeschehen wird - wie bereits einführend dargestellt - im regionalen, nationalen wie auch im globalen Rahmen in ganz entscheidendem Maße durch die Aktivitäten von Unternehmen bestimmt. Die wesentliche Charakteristik von Unternehmen soll durch folgende Begriffsbestimmung kenntlich gemacht werden:

Unternehmen sind marktwirtschaftlich agierende Wirtschaftseinheiten, die ökonomisch und juristisch selbständig sind und die ferner über eine hinreichende, auf eingebrachten Eigenmitteln beruhende finanzielle Unabhängigkeit verfügen.

Das Handeln von Unternehmen wird - bei freiwilliger Übernahme des Marktrisikos - vom Unternehmenszweck bestimmt und orientiert sich – von ‚Non-Profit-Organisationen’ abgesehen - an den Erfordernissen und Zielen des erwerbswirtschaftlichen Prinzips.
Die wirtschaftlichen Aktivitäten und Aktionsbereiche der Unternehmen werden dabei von Rahmenbedingungen beeinflusst, die in Gestalt von rechtlichen Regelungen und ordnungspolitischen Mitteln absichern sollen, dass das Handeln der Unternehmen auch dem Gemeinwohl dient. Einen besonderen Einfluss auf diese Rahmenbedingungen haben öffentliche Verwaltungen.

Unternehmen sind offene Systeme, das heißt, sie stehen mit einer relevanten Umwelt in vielfältigen, wechselseitigen Austauschbeziehungen, aus denen sich wechselseitige Einflussnahmen und Abhängigkeiten begründen.

 

In der Literatur zur Betriebswirtschaftslehre taucht neben dem Begriff "Unternehmen" auch der Terminus "Betrieb" auf, wobei in der Regel beide Begriffe als zueinander synonym angesehen werden.
In der Vielzahl der Fälle, insbesondere im Bereich der klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU), kann dies auch so gesehen werden.
Es gibt aber auch Gesichtspunkte, die eine Unterscheidung zwischen Unternehmen und Betrieb begründen.
Wir wollen in dieser Lernsoftware folgende Unterscheidung vornehmen:
Unternehmen sind - wie dargestellt - durch die Merkmale ökonomische und juristische Selbständigkeit, weitgehend finanzielle Unabhängigkeit u. a. charakterisiert, während wir mit dem Terminus Betrieb vor allem solche Merkmale wie Standortgebundenheit, technisch-technologische Einheit u. a. verbinden.
Dies soll durch folgende Begriffsbestimmung deutlich werden:

Betriebe sind planvoll organisierte Wirtschaftseinheiten, die an einem definierten Standort gegebene und/oder beschaffte Leistungsfaktoren einsetzen und diese - entsprechend dem Betriebszweck - so miteinander kombinieren, dass Erzeugnisse und Leistungen entstehen, die kundenbezogen oder im freien Angebot einen Bedarf  decken und damit marktlich verwertet werden sollen.
Betriebe stellen in produktionstechnischer, organisatorischer und auch in sozialer Hinsicht gegenüber ihrer Umwelt eine weitgehend homogene Einheit dar, die in der Regel auch äußerlich erkennbar ist und die eine eindeutige Zuordnung zu Branchen (Industrie mit ihren verschiedenen Zweigen, Handwerk, Handel, Verkehr u. a.) erlaubt.

 

Betriebe mit der hier beschriebenen Charakteristik können identisch mit Unternehmen (im dargestellten Sinne) sein. In der Wirtschaftspraxis tritt jedoch auch oft der Fall auf, dass Betriebe mehr oder weniger selbständige Teile eines größeren Unternehmens sind (siehe Bild 1.01). e mit der hier beschriebenen Charakteristik können identisch mit Unternehmen (im dargestellten Sinne) sein. In der Wirtschaftspraxis tritt jedoch auch oft der Fall auf, dass Betriebe mehr oder weniger selbständige Teile eines größeren Unternehmens sind (siehe Bild 1.01).


					  Bild 1.01: Betrieb und Unternehmen
Bild 1.01: Betrieb und Unternehmen