3. Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit
3.1 Wirtschaftsordnung [BWL 310]
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a) Begriffsbestimmungen
In der Lerneinheit "Unternehmen und Unternehmensmerkmale" wurde hervorgehoben, dass das Handeln von Unternehmen durch eine Reihe von Rahmenbedingungen beeinflusst wird .
Als derartige Rahmenbedingungen sind all jene externen Gegebenheiten, gesetzlichen Vorschriften und dgl. zu verstehen, die einerseits unternehmerisches Risiko und unternehmerische Freiheiten fördern, andererseits aber auch unternehmerische Aktivitäten mehr oder weniger stark begrenzen.
Rahmenbedingungen entspringen primär der gegebenen Rechts- und Wirtschaftsordnung.
Betrachten wir zunächst die Bedeutung der Wirtschaftsordnung für das Handeln der Wirtschaftseinheiten.
Unter Wirtschaftsordnung versteht man |
Für die praktische Gestaltung einer solchen Wirtschaftsordnung bieten sich zwei Grundmodelle an:
a) eine zentral gesteuerte Planwirtschaft oder
b) eine dezentral gesteuerte Marktwirtschaft.
Diese Grundmodelle werden auch als (idealtypische) Wirtschaftssysteme bezeichnet.
Zu beachten ist dabei, dass es in der Realität der Volkswirtschaften der verschiedenen Länder keine Wirtschaftsordnung gibt, die sich ganz exakt dem Wirtschaftssystem "Marktwirtschaft" oder dem Wirtschaftssystem "Planwirtschaft" zuordnen lässt.
So wird beispielsweise die staatlich regulierte Landwirtschaft in den EU-Ländern als eine hoch subventionierte, ineffiziente Planwirtschaft charakterisiert, in der der marktwirtschaftliche Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher verkümmert ist und in der anderen Anbietern der Marktzutritt erschwert wird.
Andererseits funktionieren in noch bestehenden "zentral gesteuerten Planwirtschaften" viele Bereiche nach marktwirtschaftlichen Kriterien und Ordnungsbeziehungen.