3. Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit
3.5 Umweltschutzrecht [BWL 350]
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a) Problemstellung
Fakt ist, dass mit Beginn der Industrialisierung und der fortschreitenden Technisierung im Bereich der Produktion, durch Fehlsteuerungen im konsumtiven Verhalten der Menschen u. a. die Eingriffe des Menschen in bestehende Ökosysteme ein Ausmaß erreicht haben, die in vielen Bereichen das ökologische Gleichgewicht nachhaltig gestört haben, so dass bereits für heutige, mehr noch für künftige Generationen immense Schwierigkeiten entstanden sind und weiter entstehen, ein normales Leben führen zu können.
Angesichts der Verknappung von Rohstoffressourcen und der Tatbestände zunehmender Umweltverschmutzung und Umweltbelastung ergeben sich durch die gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz weitere, sehr konkrete Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Unternehmen und für die Sicherung der Lebensbedingungen der jetzigen und kommenden Generationen!
b) Umweltschutz: Begriffe, Gebiete
Unter Umweltschutz ist die Gesamtheit von Maßnahmen und Bestrebungen zu verstehen, die darauf abzielen, die Lebensgrundlagen des Menschen wie die der Tiere und Pflanzen zu erhalten.
zu erarbeiten und umzusetzen.1 |
Die Aufgabenbereiche des Umweltschutzes lassen sich nach verschiedenen Aspekten unterteilen (siehe Bild 3.09)
Die wichtigsten Ansatzpunkte des Umweltrechts sind:
Schutz vor Beeinträchtigungen. Dieser Ansatz liegt insbesondere den Bestimmungen im Naturschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und in den Landeswassergesetze zugrunde.
Begrenzung der schädlichen Wirkungen bekannter Umweltgefahren. Dies betrifft zum Beispiel die Bestimmungen zum Emissionsschutz sowie zum Immissionsschutz.
Sicherung Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Gegenständen. Dies betrifft zum Beispiel die Bestimmungen im Abfall- und das Chemikaliengesetz und - mit Einschränkungen - im Atomrecht.
Die in Deutschland von den Unternehmen zu beachtenden und umzusetzenden Bestimmungen zum Umweltrecht sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
c) Rechtsvorschriften
Folgende Rechtsvorschriften zum Umweltschutz haben grundlegende Bedeutung für das Umweltmanagement der Unternehmen:
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Weitere (ausgewählte) Rechtsvorschriften:
Abkürzung | Anmerkungen |
BGB | §§ 823 ff, BGB Deliktische, verschuldungsunabhängige Haftung, §§ 906, 907 BBG Beeinträchtigungen in Form von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Geräusch u. a. |
StGB | Strafgesetzbuch, 28. Abschnitt, Straftaten gegen die Umwelt |
BImSchG | Bundesimmissionsgesetz: Betrifft Schutz vor Immissionen (Einwirkungen von Verunreinigungen, Lärm u. a. auf den Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre u. a.) bei Betrieb genehmigungspflichtiger Anlagen. |
TA Luft, TA Lärm, TA Abfall, Störabfallordnung | Durchführungsverordnungen zum BImSchG |
BbodSchG | Bundes-Bodenschutzgesetz. Ziel: Nachhaltige Sicherung der Beschaffenheit des Bodens. |
KrWG | Kreislaufwirtschaftsgesetz: Förderung des Stoffkreislaufs und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. |
WHG | Wasserhaushaltsgesetz |
WRMG | Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln |
ChemG | Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen |
VerpackV | Verpackungsverordnung: Orientiert auf die Reduzierung der Verpackungsmengen un d die Rückführung in den Stoffkreislauf. |
Öko-Audit-VO EMAS | EMAS = Eco-Management and Audit Scheme. Zertifizierungsgrundlage für Umweltmanagementsysteme. EMAS geht über DIN ISO 14001 hinaus. |
DIN ISO 14001 | International gültiger Forderungskatalog für ein systematisches Umweltmanagementsystem (UMS). Wird im Rahmen von TQM voll in das Qualitätsmanagement integriert. |
Wichtige Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Umwelt. Deutscher Taschenbuch Verlag. |