1.5  Unternehmensziele

a) Begriffsbestimmung

Das Zusammenwirken der Funktionsbereiche im Unternehmen muss stets zweckbestimmt und zielorientiert gestaltet und gesteuert werden.
Ausgangspunkt und Grundlage hierfür bilden jene Orientierungen und selbst gestellte Vorgaben, die wir Unternehmensziele nennen.

Unternehmensziele sind primär

  • angestrebte künftige Leistungsergebnisse (wie Umsatz, Gewinn u. a.),
  • zu erreichende Marktpositionen (wie Marktanteile, Image und dgl.) sowie
  • sonstige Unternehmensausprägungen, die es unter gegebenen und wahrscheinlich eintretenden Bedingungen zu erreichen gilt.

Dabei wird zwischen langfristig strategischen und operativ taktischen Zielen unterschieden.

Ziele weisen folgende Dimensionen auf (siehe Bild 1.12):

  a) einen konkreten Zielinhalt (als Sachbezug, z. B. Erzielung von Gewinn),
  b) ein Zielausmaß (als quantitativ dimensionierte Zielbestimmung, z. B. Steigerung des Gewinns um 5%),
  c) einen definierten Zeitbezug (z. B. Gewinn im Geschäftsjahr Gj. 201x),
  d) einen konkreten Ortsbezug (z. B. angestrebte Gewinngröße im Zielmarkt X).

                                 


					  Bild 1.12: Dimensionen von Unternehmenszielen
Bild 1.12: Dimensionen von Unternehmenszielen