3.1  Wirtschaftsordnung

b) Soziale Marktwirtschaft

Grundlage der Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland ist die soziale Marktwirtschaft.

Die soziale Marktwirtschaft basiert auf einer marktwirtschaftlichen Ordnung und ist charakterisiert durch

  • das Recht auf Eigentum an Produktionsmitteln,
  • die  Gewerbe- und Vertragsfreiheit,
  • die freie Preisbildung,
  • die dezentrale wirtschaftliche Leitung und
  • die dynamischen Wettbewerb einerseits sowie durch
  • den sozialen Ausgleich,
  • die Gewährleistung sozialer Sicherheit und
  • die angestrebter sozialer Gerechtigkeit andererseits.

 

In diesem Sinne ist die soziale Marktwirtschaft eine Wirtschaftsordnung, die eine Synthese zwischen

  • der Wirkungsweise des Marktes einerseits und
  • den Ansprüchen hinsichtlich persönlicher Freiheit, sozialer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit der Mitglieder der Gesellschaft andererseits

herzustellen und aufrechtzuerhalten versucht.

In diesem Zusammenhang kommt der Ordnungsfunktion des Staates immense Bedeutung zu.
Bereiche der Ordnungspolitik des Staates sind vor allem:

  • die Gestaltung der Wettbewerbsordnung (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb,)
  • die Gestaltung der Tarif- und Arbeitsmarktordung (Tarifvertragsgesetz, Kündigungsschutzgesetz u. a.),
  • die Gestaltung der Sozialordnung (Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XII) u. a.