1.7  Firma, Handelsregister, Unternehmensregister

c) Unternehmensregister

Das Unternehmensregister ist eine Datenbank und Website, die im Auftrag der Bundesregierung seit 2007 zum Zwecke der Recherche über Unternehmen in Deutschland betrieben wird.

Gem. § 8b HGB ermöglicht das Unternehmensregister einen internetbasierten zentralen Zugang zu
den Informationen aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossenschaftsregister.

Außer zu Daten aus den genannten Registern sichert das Unternehmensregister den Zugang zu einer Reihe weiterer Informationen, insbesondere zu Handelsregisterbekanntmachungen, Insolvenzbekanntmachungen und Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger.

Von besonderem Interesse ist , dass hier (und nicht über das Handelsregister) die offenlegungspflichtigen Rechnungslegungsunterlagen (Jahresabschlüsse)  kostenlos abgerufen werden können (siehe auch Bild 1.19).

Bild 1.19: Unternehmensregister
Bild 1.19: Unternehmensregister

 

LInks zu Web-Seiten:   Unternehmensregister      Bundesanzeiger

Zur Beachtung:
Im Unterschied zum Handelsregister besteht in Bezug auf die Inhalte des Unternehmensregisters kein Vertrauensschutz!

Recherchen über einzelne Unternehmen, Einsichtnahmen in Veröffentlichungen und Unternehmensträgerdaten sind vom Grundsatz her kostenfrei.
Wenn es jedoch um den Zugriff auf Auszüge aus den genannten amtlichen Registern geht, dann sind diese Auskünfte auch über das Unternehmensregister kostenpflichtig.