3. Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit
3.4 Bestimmungen im Arbeits- und Sozialrecht [BWL 340]
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a) Problemstellung
Der wichtigste Faktor für einen erfolgreichen Vollzug des Geschäftsbetriebs von Unternehmen ist - wie wir wissen- das verfügbare Personal, denn von der Leistungsbereitschaft, Qualifikation, Zuverlässigkeit und der Fähigkeit zur teamorientierten Arbeit der im betreffenden Unternehmen handelnden Mitarbeiter hängt maßgeblich das Niveau der Produktivität im Leistungsprozess, die Qualität der erstellten Produkte und Leistungen und damit letztlich das Bestehen eines Unternehmens im marktwirtschaftlichen Leistungs- und Preiswettbewerb ab.
Das besondere Merkmal von Mitarbeitern als Arbeitnehmer ist dabei die persönliche Abhängigkeit im Dienstverhältnis mit dem Unternehmen als Arbeitgeber.
Diese Abhängigkeit ergibt sich aus der Festlegung des Arbeitgebers darüber, wo und wann der Arbeitnehmer welche Arbeit zu erledigen hat sowie aus dem Tatbestand, dass die Arbeit ohne Einsatz eigenen Kapitals und ohne eigene Organisation zu fremdem Nutzen und auf fremdes wirtschaftliches Risiko geleistet wird.
Daraus ist erkennbar, dass ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers darin bestehen muss, mit arbeitsrechtlichen Regelungen einen Ausgleich für die strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers als Vertragspartei gegenüber dem Arbeitgeber zu schaffen.
Das Arbeitsrecht wird damit zum Sonderrecht der Arbeitnehmer. Es steht zudem in unmittelbarem Zusammenhang zum Sozialrecht.
Aus diesen Zusammenhängen ergibt sich, dass die Bestimmungen zum Arbeits- und Sozialrecht weitere wirksame Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Unternehmen bilden.
b) Gegenstand und Rechtsgrundlagen
Gegenstand des Arbeitsrechts ist die Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit dem Schwerpunkt "Schutz des Arbeitnehmers". |
Die nachstehende Grafik in Bild 3.07 soll einen ersten groben Überblick über die Teilgebiete des Arbeits- und Sozialrechts vermitteln.
1 Vgl. hierzu auch: FRANKE, D. u. a. (Hrsg.): Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau. Verlag Luchterhand, Köln. |