3. Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit
3.2 Europäische Union, Binnenmarkt, Euro-Zone [BWL 322]
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c) Euro und Eurozone
Das Ziel, die Schaffung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung bei Sicherung hoher Preisstabilität zu ergänzen, wurde bereits zum 1. Juli 1990 zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft vereinbart.
Formal sind alle 27 EU-Länder Mitglied der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), aber nur 19 Länder sind bislang Mitglied der sog. Euro-Zone, in der der "Euro" seit 1999 als Buchgeld und seit 2002 auch als Bargeld die gemeinsame Währung bildet (siehe Bild 3.03).
Es ist - gerade im Zusammenhang mit der Krise in der Euro-Zone - zu beachten, dass der "Euro" auch in Nicht-EU-Länder als gesetzliches Zahlungsmittel genutzt wird. Dies trifft beispielsweise für Montenegro, den Vatikan und Monaco zu.
Andere Länder haben einen festen Wechselkurs ihrer nationalen Währungen zum Euro festgelegt, so zum Beispiel Bulgarien.
Die Einführung einer gemeinsamen Währung hat für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen durchaus Vorteile gebracht, da sowohl Aufwendungen als auch Risiken im Zahlungsverkehr bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen wegfielen.
Da der Euro jedoch gegenwärtig gegenüber anderen Währungen (US-Dollar, Schweizer Franken u. a.) als "schwach" zu bewerten ist, ergeben sich für Unternehmen in der Eurozone doch eine Reihe von Problemen, denn der (scheinbaren) Verbilligung der Exportleistungen stehen Verteuerungen bei Importen gegenüber.
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