1.7  Firma, Handelsregister, Unternehmensregister

b) Handelsregister

Das Handelsregister (HR) ist ein öffentliches Verzeichnis beim Amtsgericht, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute des betreffenden Bezirks führt und das über die dort hinterlegten Dokumente Auskunft erteilt.
Jeder Kaufmann ist gesetzlich verpflichtet, sein Unternehmen mit den im HGB, im AktG bzw. im GmbHG geforderten Angaben in das Register einzutragen zu lassen.

 

Das Handelsregister wird seit 2007 vollständig elektronisch geführt (vgl. § 8 HGB). Sowohl die Übermittlung und Einreichung der Anmeldungen zur Eintragung in das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) als auch Auskünfte über den Inhalt der Eintragungen und der hinterlegten Dokumente erfolgt mittels elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme (E-Justice, siehe §§ 8 ff. HGB und Bild 1.18).

 Bild 1.18: Handelsregister und Registerauszug
Bild 1.18: Handelsregister und Registerauszug

Die Abteilung A enthält Angabe über die Firma eingetragener Einzelkaufleute sowie über Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. über persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaften. ferner über Sitz bzw. Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma u. a.

Die Abteilung B erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Die Anmeldungen im Handelsregister (Neueintragung, Veränderungen, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form (über den Notar) erfolgen.
Vor jeder Eintragung wird seitens des Amtsgerichts eine firmenrechtliche Prüfung vorgenommen, wobei auch eine Stellungnahme der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eingeholt wird.

Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital.

Die Eintragungen im Handelsregister können rechtserzeugend sein (die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein) oder sie sind als rechtsbezeugend anzusehen (die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt).

Außer den Eintragungen können im Handelsregister auch verschiedene Dokumente wie Gesellschafterlisten, Satzungen von Kapitalgesellschaften, Listen der Aufsichtsratsmitglieder u. a. eingesehen werden.