3.3  Besteuerung der Unternehmen

f) Umsatzsteuer: SOLL- und IST-Besteuerung

SOLL-Besteuerung bedeutet, dass die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums entsteht, in dem die Lieferung oder die sonstige Leistung nach vereinbarten Entgelten ausgeführt worden ist, und zwar sowohl hinsichtlich des Vorsteuerabzugs auf der Beschaffungsseite als auch hinsichtlich der Umsatzsteuerverpflichtung auf der Absatzseite.
Das Gleiche gilt auch für unentgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen.
Dies ist mit der Konsequenz verbunden, dass die Steuerbeträge sofort beim Eingang bzw. beim Ausgang einer Rechnung zu buchen sind, ohne Rücksicht darauf, wann die betreffende Zahlung oder ein anderer Rechnungsausgleich erfolgt.

IST-Besteuerung bedeutet, dass die Steuerschuld erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums entsteht, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (vgl. § 20 UStG).
Die Ist-Besteuerung kann vom zuständigen Finanzamt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden.

g) Umsatzsteuer-Erklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung

Nach Abschluss eines Kalenderjahres hat der Unternehmer die jahresbezogene Umsatzsteuer-Erklärung zu erstellen und bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen.
Wirkt ein Steuerberater an der Erklärung mit. verlängert sich die Frist bis auf den 31.12. des Folgejahres.
Unbeschadet von der Einreichung der unterzeichneten USt-Erklärung sind die Daten wiederum parallel auf elektronischem Wege zu übermitteln.

Gemäß § 18 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung
nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (Vorauszahlung).
Der Voranmeldezeitraum ist vom Grundsatz her das Kalendervierteljahr (Quartal) [§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG].
In Abhängigkeit von der Höhe der im Vorjahr entrichteten Umsatzsteuer sind jedoch andere Zeiträume bestimmt:                          

Umsatzsteuer-Zahllast für das vorangegangene Kalenderjahr Abgabe der USt-Voranmeldung Fälligkeit
> 7.500 EUR. monatlich 10. Tag nach Ablauf des Monats
> 1.000 EUR, aber < 7.500 EUR vierteljährlich 10. Tag nach Ablauf des Quartals
< 1.000 EUR Befreiung von der Pflicht der Vorauszahlung nach Abschluss des Kalenderjahres als USt-Erklärung

 

Für die gesetzlich festgelegte Online-Übermittlung der Umsatzsteuererklärung sowie der USt-Voranmeldungen wird in der Regel das spezielle System ELSTER ( ELektronische SteuerERklärung) genutzt.