2. Umweltbereiche des Unternehmens
2.2 Märkte und Austauschbeziehungen [BWL 223]
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d) Funktionen des Wettbewerbs
Wie aus der Begriffsbestimmung hervorgeht, hat der Wettbewerb in der Marktwirtschaft vor allem drei Funktionen zu erfüllen:
Funktion | Anmerkungen |
Allokationsfunktion | Der Wettbewerb auf den Märkten sichert, dass hinsichtlich des Einsatzes von knappen Ressourcen mit dem Ziel der Herstellung von Gütern eine steuernde Wirkung ausgeht: Die Produktionsfaktoren werden dort hingelenkt, wo sie produktiv und mit den besten Chancen auf einen entsprechenden Absatz der hergestellten Güter wirken können (Allokation: Zuweisung von Mitteln und Material). Auf diese Weise wird einerseits die Zusammensetzung des Güterangebots an den Präferenzen der Konsumenten ausgerichtet, andererseits sichert das Verfolgen einzelwirtschaftlicher Ziele (Gewinnerzielung, Kostensenkung) der gesamtwirtschaftlichen Ressourcenverschwendung entgegen. |
Innovationsfunktion | "Konkurrenz belebt das Geschäft", sagen die Unternehmer. Dort, wo Wettbewerb herrscht, streben die Unternehmen danach, durch Entwicklung und Bereitstellung neuer Produkte und Verfahren Wettbewerbsvorteile zu erringen. Wettbewerb ist somit Motor des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. |
Verteilungsfunktion | Wettbewerb verhindert die Herausbildung monopolartiger Marktstrukturen und damit Preisdiktate zu Lasten der Nachfrager. Insofern sichert Wettbewerb eine leistungsgerechtere Einkommensverteilung. Markantes Beispiel hierfür ist die Überwindung des Monopols der Deutschen Telekom im Telefonverkehr. Ähnliche Wirkungen zeigen sich in der Überwindung der monopolartigen Marktstrukturen beim Angebot von elektrischem Strom und anderen Verbrauchsenergien. |
Damit der Wettbewerb auf Märkten diesen Funktionen gerecht werden kann, bedarf es bestimmter rechtlicher Regelungen. Diese Regelungen wurden und werden durch die staatlichen Wettbewerbspolitik geschaffen.
Grundlegendes Ziel dieser Politik ist darin zu sehen, gegen Wettbewerbsbeschränkungen und unlautere Praktiken im Verhalten von Markteilnehmern vorzugehen.
Was dies im Einzelnen heißt, wird im nachfolgenden Kapitel "Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit" erörtert.