2.2  Märkte und Austauschbeziehungen

c) Markt und Wettbewerb

Ein Grundmerkmal von marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnungen ist die Wettbewerbsfreiheit. Somit sind Markt und Wettbewerb (Konkurrenz) untrennbar miteinander verbunden.
Dies bringt für beide Pole des Marktes (Anbieter wie Nachfrager) Vorteile, denn "Konkurrenz belebt das Geschäft" und Leistungsvergleiche führen (bei Anbietern) zu innovativem Leistungsdruck und zu besseren (günstigeren) Angeboten für Nachfrager.

Wettbewerb im wirtschaftlichen Sinne charakterisiert eine Situation, in der Wirtschaftssubjekte (Unternehmen u. a.) auf dem Markt mit dem Einsatz unterschiedlicher Mittel um das Erreichen gleicher oder ähnlicher Ziele ringen (siehe Bild 2.04).

Das Erreichen eines definierten Zieles ist aber - in der Regel - nur einem der Wettbewerber möglich. Dadurch entsteht für alle Wettbewerber Leistungsdruck, der zu Ergebnissen führt, die unter anderen Umständen nicht oder nicht in gleichem Maße erreicht werden würden.
Der Wettbewerb in der Marktwirtschaft trägt dazu bei, dass Produktionsfaktoren dort eingesetzt werden, wo eine Bedürfnisbefriedigung durch Bereitstellung von Gütern am produktivsten und absatzsichersten erscheint.

Wettbewerb schafft ferner Anreize zur Produkt- und Verfahrenserneuerung (= Innovation). Der Wettbewerb wirkt damit als ein Motor des technischen Fortschritts.

Wettbewerb hält auch die Marktmacht einzelner Unternehmen in Grenzen und schafft damit für die Kunden die Möglichkeit, Güter zu vernünftigen Preisen zu erwerben (Verhinderung des Preisdiktats zu Lasten der Nachfrager).

                                    

					  Bild 2.04: Wettbewerbssituation (Prinzipschema)
Bild 2.04: Wettbewerbssituation (Prinzipschema)