3. Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit
3.5 Umweltschutzrecht [BWL 351]
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c) Umweltmanagementsystem
Die Erfahrung auch auf dem Gebiet des Umweltschutzes zeigt, dass sich gesellschaftlich gewollte Ziele nicht von allein durchsetzen, und zwar auch dann nicht, wenn auf das Vorhandensein einschlägiger Rechtsvorschriften verwiesen werden kann.
Draus folgt: Die Ziele und das Anliegen eines umfassenden Umweltschutzes müssen - hier im Verantwortungsbereich der Unternehmen und Betriebe - in das Management integriert werden, denn so so lässt sich erreichen, dass Umweltschutz auch systematisch betrieben wird.
Die Integration des Umweltschutzes in das Management eines Unternehmens führt zur Ausgestaltung eines Umweltmanagementsystems.
Ein Umweltmanagementsystem (im Unternehmen) ist eine querschnittsbezogene Form und Funktion der Betriebsorganisation, welche alle Führungskräfte und Mitarbeiter dazu verpflichtet, in ihrem Verantwortungsbereich aktiv und nachhaltig an der Verbesserung des Umweltschutzes durch Minderung der Umweltbelastungen mitzuwirken, um somit zugleich die diesbezügliche Wettbewerbsposition des Unternehmens zu stärken. |
Die Darstellung in Bild 3.10 soll den Verantwortungsbereich verdeutlichen, der mit einem Umweltmanagementsystem zu erfassen ist.
Durch eine Auditierung des betrieblichen Umweltmanagementsystems (nach den Vorgaben der DIN EN ISO 14001 oder nach der EMAS-VO) lässt sich erreichen, dass die ökologische Glaubwürdigkeit dieses Systems bei Kunden und generell in der Öffentlichkeit erhöht wird, was Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten bringen kann.