1. Unternehmen und Unternehmensmerkmale
1.2 Unternehmensmerkmale [BWL 121]
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c) Standort und Wirkungsraum
Standortfragen sind – wie aus den täglichen Wirtschaftsnachrichten zu entnehmen ist – zu einem wichtigen Faktor im globalisierten Wettbewerb der Unternehmen geworden.
Als Standort eines Unternehmens gilt der geographisch bestimmte Ort, an dem das Unternehmen seine Leistungsfaktoren zum Einsatz bringt, um Ertragsgüter entsprechend seinem Unternehmenszweck zu erstellen.1 Besteht ein Unternehmen aus mehreren Unternehmensteilen mit unterschiedlichen Standorten, gilt der Sitz der Unternehmensleitung als Standort des Unternehmens. |
Als Standortfaktoren werden all jene Sachverhalte und Gegebenheiten in Betracht gezogen, deren ortsspezifisches Wirken signifikanten Einfluss auf die Wahl des konkreten Standortes für die Gründung bzw. Neuansiedlung eines Unternehmens und damit auf die Verwirklichung seiner ökonomischen, sozialen und ökologischen Ziele ausübt.
Dabei werden aufwandswirksame, personalwirtschaftliche sowie ertragswirksame Faktoren in einen Zusammenhang gebracht.
Aufwandsbeeinflussende Faktoren sind vor allem Grundstückspreise, Mietpreise für Gewerberäume, Beschaffungskosten für Rohstoffe, Niveau der technischen Infrastruktur mit deren Wirkungen auf die Transportkosten, ferner Steuern und andere Abgaben, Energiekosten, Bebauungsvorschriften, Umweltschutzauflagen und dgl.
Zu den personalwirtschaftlichen und sozialen Faktoren gehören vor allem die Verfügbarkeit über qualifiziertes Fachpersonal, die Höhe der Lohnkosten, nutzbare Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand bei Umschulungen bzw. bei der Einstellung von Personal, soziales Klima am Standort und dgl.
Als ertragswirksame Faktoren gelten vor allem die durch Kaufkraft untersetzte Nachfrage nach den vom Unternehmen angebotenen Gütern, die gegebene Lebensqualität am Ort, die Konkurrenzsituation am Standort und dgl. mehr.
Im Kontext zum Geschäftszweck und zum Standort ist auch zu beachten bzw. zu klären, welchen Wirkungsraum das betreffende Unternehmen anstrebt bzw. ausfüllt (siehe Bild 1.03).
Als Wirkungsraum von Unternehmen ist sowohl der geographisch bestimmbare Aktionsradius im Handeln des betreffenden Unternehmens als auch die damit im Zusammenhang stehende Kombination von Produkten und Märkten innerhalb dieses Aktionsradius zu verstehen. |
Der Wirkungsraum kann damit lokal, regional oder auf die nationale Volkswirtschaft begrenzt sein oder sich gar global gestalten.
Mit der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes hat sich der Wirkungsraum - auch für klein- und mittelständische Unternehmen - erheblich erweitert.
Durch Geschäftsaktivitäten über Internet (Stichwort "E-Commerce") steht auch dem kleinsten Unternehmen ein globaler Wirkungsraum offen (siehe Bild 1.03)!