3.2  Europäische Union, Binnenmarkt, Euro-Zone

b) Europäischer Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt besteht offiziell seit dem 1. Januar 1993. Er ist das Kernstück der Europäischen Union. Dies zu betonen, ist gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung wichtig, denn der Binnenmarkt ist ein wichtiger Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit, das wirtschaftliches Wachstum, den technischen Fortschritt und die Mobilität in Europa.

Im Europäischen Binnenmarkt gelten die vier Grundfreiheiten: (siehe Bild 3.02).


					  Bild 3.02: Europäischer 
					  Binnenmarkt
Bild 3.02: Europäischer Binnenmarkt
Grundfreiheit Anmerkungen Ziele
Freier Warenverkehr Der freie Warenverkehr sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Waren europaweit anbieten können.
Durch die Öffnung der nationalen Märkte treten darüber hinaus mehr Unternehmen miteinander in Wettbewerb. Dadurch entsteht eine größere Produktvielfalt, verbunden mit dem Druck auf die Preise.
Wegfall der Grenzkontrollen, Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Normen, Harmonisierung von Steuern, allerdings gibt es noch keine einheitlichen Umsatz- und Verbrauchsteuersätze.
Freier Dienstleistungs-verkehr Der freie Dienstleistungsverkehr ermöglicht es vor allem den Finanzdienstleistern, den Versicherungen, den Transport- und Telekommunikationsdienstleistern, ihre Produkte europaweit, in einem Markt von 500 Mio. Menschen anzubieten. Liberalisierung der Finanzdienste, Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsichten, Öffnung der Logistik- und Kommunikationsmärkte.
Freier Personen-verkehr Der freie Personenverkehr stellt sicher, dass jeder EU-Bürger in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reisen, dort leben, arbeiten oder studieren darf. Dieses Grundprinzip ist auch für Anbieter gewerblicher, kaufmännischer, handwerklicher und freiberuflicher Tätigkeiten von Vorteil. Wegfall von Grenzkontrollen (Schengener Abkommen), keine Einfuhr-/Ausfuhr - und Zollkontrollen. Zum Schutz von Gesundheit, Kulturgütern und in Bezug auf Sicherheit gibt es jedoch Import-/ Exportbeschränkungen.
Harmonisierung der Einreise-, Asyl-, Waffen- und Drogengesetze u. a.
Freier Kapitalverkehr Der freie Kapital- und Zahlungsverkehr bedeutet, dass jeder EU-Bürger innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sein Geld frei und in beliebiger Höhe anlegen und beispielsweise auch Immobilien kaufen darf. Für Unternehmer garantiert der freie Kapital- und Zahlungsverkehr, dass diese ihr Geld in andere europäische Unternehmen investieren und Eigentümer dieser Unternehmen werden können. Größere Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen, Aufbau eines gemeinsamen Marktes für Finanzdienstleistungen, Liberalisierung des Wertpapierhandels, Maßnahmen gegen Geldwäsche u. a.