1. Unternehmen und Unternehmensmerkmale
1.7 Firma, Handelsregister, Unternehmensregister [BWL 170]
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a) Firma des Kaufmanns
Auch Unternehmen müssen einen Namen haben. Diese Namensvergabe führt im Handelsrecht zum Begriff der Firma.
"(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. |
Bei der Wahl des Namens für ein Handelsgewerbe sind die in Bild 1.17 angegebenen Firmengrundsätze zu beachten.
Nach dem gewählten Namen für ein Handelsgewerbe sind ferner zu unterscheiden:
- Personenfirmen: Die Firma enthält einen oder mehrere bürgerliche Namen, z. B. 'Max Muster e. K.', 'Franz Meier & Sohn OHG',
- Sachfirmen: Die Firma bezieht sich auf den Gegenstand des Unternehmens, z. B. 'A-Städter Holzwaren KG', 'PCX Solartechnik GmbH',
- Fantasiefirmen: Der Name ist unter Marketing-Gesichtspunkten frei erfunden, z. B. 'adidas AG', 'ARKURA KGaA',
- Gemischte Firmen: Der Name entsteht aus der Kombination von Personen-, Sach- oder Fantasienamen, z. B. 'Petra Müller & Axel Schulze, Weiterbildungs-Service GbR', 'Walter Froh DEXTROspan GmbH'.