1. Unternehmen und Unternehmensmerkmale
1.7 Firma, Handelsregister, Unternehmensregister [BWL 170]
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a) Firma des Kaufmanns
Auch Unternehmen müssen einen Namen haben. Diese Namensvergabe führt im Handelsrecht zum Begriff der Firma.
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"(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. |
Bei der Wahl des Namens für ein Handelsgewerbe sind die in Bild 1.17 angegebenen Firmengrundsätze zu beachten.

Nach dem gewählten Namen für ein Handelsgewerbe sind ferner zu unterscheiden:
- Personenfirmen: Die Firma enthält einen oder mehrere bürgerliche Namen, z. B. 'Max Muster e. K.', 'Franz Meier & Sohn OHG',
- Sachfirmen: Die Firma bezieht sich auf den Gegenstand des Unternehmens, z. B. 'A-Städter Holzwaren KG', 'PCX Solartechnik GmbH',
- Fantasiefirmen: Der Name ist unter Marketing-Gesichtspunkten frei erfunden, z. B. 'adidas AG', 'ARKURA KGaA',
- Gemischte Firmen: Der Name entsteht aus der Kombination von Personen-, Sach- oder Fantasienamen, z. B. 'Petra Müller & Axel Schulze, Weiterbildungs-Service GbR', 'Walter Froh DEXTROspan GmbH'.