Im Folgenden sind weitere Aufgaben zu bearbeiten, die in
vergleichbarer Art und Weise im Prüfungsgebiet "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" gestellt wurden.
Frage 6:
Was sind typische Merkmale eines Unternehmens? (Nennen Sie mindestens vier Merkmale!)
Ihre Antwort:
Nr.
Merkmal
1
Vorhandensein eines klar definierten Unternehmenszwecks ("Gegenstand des Unternehmens ist ...").
2
Definierter Standort (geografischer Ort) sowie realer Wirkungsraum des Unternehmens (lokal, regional, überregional, global).
3
Erkennbare Rechtsform des Unternehmens (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft o. a.).
4
Vorhandensein einer (ausreichenden) Eigenmittelausstattung des Unternehmens (Einlagen, selbst erwirtschaftete Rücklagen).
5
Realisierung eines Leistungsprozesses (Umwandlung/Umformung von Inputgütern in Outputgüter als Ertragsgüter zur Fremdbedarfsdeckung).
6
Freiwillige Übernahme des Marktrisikos im Prozess der Leistungsverwertung der erstellten Outputgüter.
7
Vorhandensein vielfältiger Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des Unternehmens (Gesetzgebung, Wirken von Umweltfaktoren u. a.).
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 6 eingeben!
Frage 7:
Steuern lassen sich nach verschiedenen Kriterien einteilen, so beispielsweise auch nach dem Steuerobjekt in a) Besitzsteuern, b) Verbrauchsteuern und c) Verkehrssteuern.
Welche Steuern sind den Gruppen a) bis c) zuzurechnen) (Je zwei Beispiele aufführen!)
Ihre Antwort:
Besitzsteuern: Einkommensteuer (Steuern auf Gewinn aus Gewerbebetrieb, Lohnsteuer u. a.), Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Der Wettbewerb hat in der Marktwirtschaft folgende Grundfunktionen zu erfüllen:
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 7 eingeben!
Frage 8:
Markt und Wettbewerb (Konkurrenz) sind untrennbar miteinander verbunden. Welche Grundfunktion hat der Wettbewerb in der Marktwirtschaft zu erfüllen?
Ihre Antwort:
Funktion
Anmerkungen
Allokationsfunktion
Die Produktionsfaktoren werden dort hingelenkt, wo sie produktiv und mit den besten Chancen auf einen entsprechenden Absatz der hergestellten Güter wirken können (Allokation: Zuweisung von Mitteln und Material).
Auf diese Weise wird einerseits die Zusammensetzung des Güterangebots an den Präferenzen der Konsumenten ausgerichtet, andererseits sichert das Verfolgen einzelwirtschaftlicher Ziele (Gewinnerzielung, Kostensenkung) der gesamtwirtschaftlichen Ressourcenverschwendung entgegen.
Innovationsfunktion
Dort, wo Wettbewerb herrscht, streben die Unternehmen danach, durch Entwicklung und Bereitstellung neuer Produkte und Verfahren Wettbewerbsvorteile zu erringen. Wettbewerb ist somit Motor des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.
Verteilungsfunktion
Wettbewerb verhindert die Herausbildung monopolartiger Marktstrukturen und damit Preisdiktate zu Lasten der Nachfrager. Insofern sichert Wettbewerb eine leistungsgerechtere Einkommensverteilung.
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 8 eingeben!
Frage 9:
Welche Rahmenbedingungen beeinflussen die Tätigkeit von Unternehmen? (Nennen Sie mindestens drei!)
Ihre Antwort:
Unter Rahmenbedingungen sind all jene externen Gegebenheiten, gesetzlichen Vorschriften und dgl. zu verstehen, die einerseits unternehmerisches Risiko und unternehmerische Freiheiten fördern, andererseits aber auch unternehmerische Aktivitäten mehr oder weniger stark begrenzen. Rahmenbedingungen entspringen primär der gegebenen Rechts- und Wirtschaftsordnung (z. B. Gewerbefreiheit, marktwirtschaftliche Rechtsordnung u. a.). Außer der Wirtschaftsordnung gewinnen als "Rahmenbedingungen" zunehmend jene Gegebenheiten und Rechtsvorschriften an Bedeutung, die im Kontext zur Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (Europäischer Binnenmarkt) stehen. Als Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Unternehmen wirken insbesondere die steuerrechtlichen Bestimmungen, denn die Zahlung von Steuern führt zum Abfluss liquider Mittel, ohne dass damit direkte Gegenleistungen des Staates verbunden sind. Besondere Wirkungen hat ferner die Sozialgesetzgebung (insbesondere im Hinblick auf die sog. Personalnebenkosten), die arbeitsrechtlichen Regelungen (wie Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlungsgesetz) sowie die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer (Betriebsverfassungsgesetz u. a.).
Bitte zuerst eine Lösung für Frage 9 eingeben!
Frage 10:
Welcher Unterschied besteht - Ihrer Kenntnis nach - zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung sowie zwischen einer Kündigung ohne und einer mit Kündigungsschutz?
Ihre Antwort:
Eine ordentliche Kündigung erfordert stets die Einhaltung der gesetzlich bzw. tarifvertraglich festgelegten Kündigungsfrist.
Eine außerordentliche Kündigung verlangt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund, der es dem Arbeitgeber unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumuten lässt, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
Eine Kündigung ohne Kündigungsschutz ist innerhalb der ersten 6 Monate ohne Angabe von Gründen zulässig (Umkehrschluss aus § 1 Abs. 1 KSchG). Im Falle der ordentlichen Kündigung muss lediglich die Kündigungsfrist eingehalten werden. In beiden Fällen muss der Betriebsrat angehört werden (§ 102 Abs. 1 BetrVG).
Nach Ablauf der sechs Monate kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur aus betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen kündigen (§1 Abs. 2 KSchG). Der betroffene Mitarbeiter kann innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. In jedem Falle ist der Betriebsrat anzuhören.