3.2  Europäische Union, Binnenmarkt, Euro-Zone

a) Europäische Union

Außer der Wirtschaftsordnung gewinnen als "Rahmenbedingungen" zunehmend jene Gegebenheiten und Rechtsvorschriften an Bedeutung, die im Kontext zur Europäischen Union, zum Europäischen Binnenmarkt und zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (Euro-Zone) stehen.

Die Europäische Union (EU) ist eine Staatengemeinschaft, die zur Zeit 27 Mitgliedsländer mit insgesamt über 500 Mio. Einwohnern umfasst und die sich das Ziel gesetzt hat, einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt mit zollfreiem Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit für Unternehmen, Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie einer einheitlichen Währung (Euro) zu schaffen, um über diese neue Partnerschaft den Weg zu öffnen, frühere Gegnerschaften zu überwinden und sich als Solidargemeinschaft den globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen.1

                           

Bild 3.01: Europäische Union
Bild 3.01: Europäische Union

Siehe auch: Europäische Union (Web-Präsenz)